Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen den gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen – nachfolgend „Kunde“ genannt – und uns, HYCYS Sports Performance GmbH, Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Hosea Frick und Björn Geesmann, Gilgaustraße 31, 51149 Köln – nachfolgend „HYCYS“ – ausschließlich zugrunde, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Insoweit geht die dann getroffene Individualabrede diesen AGB vor.
- Abweichende, entgegenstehende oder vom Kunden gestellte Bedingungen werden von HYCYS nicht anerkannt, sofern HYCYS diesen nicht ausdrücklich zustimmt. Eine solche Zustimmung gilt im Zweifel nur für den Einzelfall.
- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Post, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
- Gegenstand dieses Vertrages können die folgenden Leistungen sein:
– Individuelle Betreuung und Beratung zum Training von Radsportlern, Triathleten oder Läufern,
– Leistungsdiagnostik,
– Bikefitting,
– Laufanalysen,
– Aeroffitings. - Der Inhalt der jeweiligen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der einzelnen Bereiche auf der Homepage sowie der Angebotsseiten der Kooperations- und Werbepartner, wobei im Falle von Widersprüchen die einzelnen Bereiche auf der Homepage Vorrang haben.
- Der Vertrag kommt in dem Fall einer Buchung eines Termins mit dessen Bestätigung per E-Mail oder anderweitig in Textform durch HYCYS zustande. Insbesondere auch im Fall einer telefonischen Vereinbarung, kommt der Vertrag erst durch dessen schriftlicher Bestätigung zustande. In dem Fall einer Warensendung durch dessen Versandbestätigung.
- Bei der Buchung einer Trainingsbetreuung richtet sich die Vertragslaufzeit nach der Leistungsbeschreibung des jeweiligen durch den Kunden gewählten Tarifs. Diese kann zwischen 6 und 24 Monaten variieren. Das Vertragsverhältnis endet automatisch, einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Datenschutz
- Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer) wird HYCYS ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwenden. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann von dem Kunden jederzeit widerrufen werden.
- Die gewonnen (Test-) Ergebnisse, gefertigten Protokolle und Gutachten sowie sonstige schriftliche Ausführungen dürfen durch HYCYS verwendet werden.
- Dritten gegenüber ist HYCYS zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 4 Vergütung
- Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen und den Vorgaben auf der Homepage. Sofern keine Vereinbarungen getroffen worden sind, hat HYCYS einen Anspruch auf angemessene und übliche Vergütung.
- Die Vergütung ist im Zweifel sofort fällig, wenn keine anderweitige Vereinbarung durch die Angabe eines entsprechenden Datums innerhalb der Rechnung getroffen wurde.
- Der Rechnungslegung erfolgt schriftlich.
- Sollte der Kunde mit der Zahlung des fälligen Betrages in Verzug geraten, so wird HYCYS nach 14 Tagen den fälligen Betrag anmahnen und eine angemessene Mahngebühr sowie Verzugszinsen erheben. Sollte auch nach der Mahnung Innerhalt einer Frist von 14 Tagen keine Zahlung eingehen, so wird HYCYS ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Durch dieses entstehen dem Kunden weitere Kosten.
§ 5 Vorschuss
- HYCYS behält sich das Recht vor, für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Kosten einen Vorschuss zu verlangen.
- Zahlt der Kunde den geforderten Vorschuss nach Fälligkeit nicht, so ist HYCYS zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Bereits durch HYCYS erbrachte Leistungen sind in dem Fall durch den Kunden zu vergüten.
§ 6 Stornierung
- Der Kunde hat die Möglichkeit, den Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu stornieren. HYCYS ist in diesem Fall berechtigt, die Erstattung der von HYCYS bereits getätigten Aufwendungen von dem Kunden zu verlangen. Für die Stornierung ist ein pauschalisiertes Bearbeitungsentgelt in Höhe von 35 % der Vergütung durch den Kunden zu zahlen. Das Bearbeitungsentgelt wird nicht fällig, sofern der Kunde krankheitsbedingt absagt und ein entsprechendes Attest vorlegen kann oder der Termin spontan und mit zumutbarem Aufwand durch HYCYS noch anderweitig vergeben werden kann.
- Erfolgt die Stornierung des vereinbarten Termins durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor dem Termin, so behält sich HYCYS das Recht vor, den vollen Betrag für die gebuchte Leistung zu verlangen, es sei denn, der Kunde sagt krankheitsbedingt ab und kann ein entsprechendes Attest vorlegen oder der Termin kann spontan und mit zumutbarem Aufwand durch HYCYS noch anderweitig vergeben werden.
- Nimmt der Kunde den Termin ohne Angaben von Gründen nicht wahr, behält sich HYCYS das Recht vor, den vollen Betrag für die gebuchte Leistung zu verlangen.
§ 7 Weitere Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insoweit zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Der Kunde hat insoweit auch alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung beeinträchtigen könnte.
§ 8 Haftung
- HYCYS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung, soweit deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf dessen Einhaltung sich der Kunde regelmäßig vertrauen konnte. Andernfalls haftet HYCYS nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist insoweit auf bei dem Vertragsschluss vorhersehbare, typische Schäden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Für den Verlust von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich durch HYCYS in Verwahrung genommen wurden, haftet HYCYS bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
- Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet HYCYS nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, im Übrigen grundsätzlich subsidiär.
- Unabhängig von einem Verschulden von HYCYS bleibt eine etwaige Haftung von HYCYS bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt.
- Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern von HYCYS für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
§ 9 Gefahrenübergang
Im Falle einer Warensendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Transporteur, spätestens jedoch mit Verlassen der Geschäftsräume des Auftragnehmers auf den Kunden über, gleichgültig von welchem Ort der Versand erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
§ 10 Sonderregelung bei der Miete von Sachen
- Im Falle eines Mietverhältnisses von Sachen durch den Kunden hat dieser die gemieteten Sachen sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen der Mietsache trägt der Kunde.
- Der Kunde haftet HYCYS für sämtliche Beschädigungen an den gemieteten Sachen.
- Der Kunde ist verpflichtet, HYCYS jeglichen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Notwendige Reparaturen an der Mietsache während der Mietzeit darf der Kunde nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung von HYCYS durchführen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Geräte im Zustand der Übergabe zurückzugeben. Ihm ist untersagt, Veränderungen jeglicher Art an der Mietsache vorzunehmen. Sofern der Kunde ob dieser Vereinbarung Veränderungen vornimmt, trägt er sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich sind.
- Sollte dem Kunden die Mietsache gestohlen, gepfändet oder auf sonst eine Art und Weise abhanden gekommen sein, ist der verpflichtet, dies HYCYS unverzüglich anzuzeigen.
§ 11 Mietdauer, Rückgabe, Überlassung der Mietsache an Dritte
- Die Mietsache ist bei Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer an HYCYS kostenfrei und vollständig zurückzugeben.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietsache Dritten zu überlassen, sofern HYCYS nicht schriftlich für den Einzelfall eingewilligt hat. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die sich aus der Überlassung an unbefugte Dritte ergeben.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller auch künftiger oder bedingter Forderungen gegen den Kunden, bleibt die Ware im Eigentum von HYCYS.
- Für bereits übergebene bzw. gelieferte Sachen behält sich HYCYS das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen und unanfechtbaren Bezahlung dieser vor.
§ 13 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort variiert je nach vereinbarter Leistung. Für Leistungsdiagnostik und BikeFitting ist der Erfüllungsort das jeweilige Leistungszentrum. Für ein Aerofitting oder ein BikeFitting in Verbindung zu einem Aerofitting der jeweilige Ort des Fittings. Andernfalls ist der Erfüllungsort der Sitz von HYCYS.
§ 14 Gerichtsstand
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 15 Salvatorische Klausel
- Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Aktueller Stand: Mai 2020