Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HYCYS Sports Performance GmbH

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der HYCYS Sports Performance GmbH, Gilgaustraße 31, 51149 Köln, sowie deren Standorten, Leistungszentren und Partnerstandorten – nachfolgend „HYCYS“ – und dem Kunden beziehungsweise Athleten.

(2) Die AGB gelten insbesondere für:

– Coachingleistungen,

– Leistungsdiagnostik und zugehörige Analysen,

– Bikefitting,

– Aerofitting,

– digitale Coachingangebote,

– Mitgliederbereiche und digitale Inhalte,

– sowie sonstige durch HYCYS angebotene Leistungen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern HYCYS ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor.

(5) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließen.

 

§2 Leistungen von HYCYS

(1) HYCYS erbringt Dienstleistungen im Bereich Ausdauerleistung, Trainingssteuerung, sportwissenschaftlicher Betreuung sowie ergänzender digitaler Angebote.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich insbesondere aus:

– dem jeweils geschlossenen Vertrag,

– Leistungsbeschreibungen,

– Buchungsseiten,

– Terminbestätigungen,

– sowie ergänzenden Anlagen.

(3) HYCYS schuldet keinen bestimmten sportlichen Erfolg, keine bestimmte Leistungsentwicklung und keine Wettkampfergebnisse.

(4) Inhalte und Leistungen können unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden weiterentwickelt, angepasst oder verändert werden.

 

§3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf Webseiten, Buchungsseiten oder innerhalb digitaler Systeme stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt erst durch:

– ausdrückliche Bestätigung durch HYCYS,

– Terminbestätigung,

– digitale Vertragsunterzeichnung,

– oder Beginn der Leistungserbringung

zustande.

(3) Verträge können insbesondere geschlossen werden:

– über Online Buchungssysteme,

– per E Mail,

– telefonisch,

– per DocuSign,

– oder über sonstige digitale Kommunikationswege.

(4) Für vertragsbezogene Erklärungen genügt die Textform, soweit keine zwingenden gesetzlichen Formvorschriften entgegenstehen.

 

§4 Digitale Leistungen und Mitgliederbereiche

(1) HYCYS kann im Rahmen einzelner Leistungen digitale Inhalte, Plattformzugänge, Mitgliederbereiche oder sonstige digitale Leistungen bereitstellen.

(2) Umfang, Inhalte und Nutzungsdauer digitaler Leistungen ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Vertragsmodell beziehungsweise der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

(3) Sämtliche Zugänge sind personenbezogen und ausschließlich zur eigenen Nutzung bestimmt.

(4) Nicht gestattet sind insbesondere:

– Weitergabe von Zugangsdaten,

– Vervielfältigung von Inhalten,

– öffentliche Bereitstellung,

– gewerbliche Nutzung,

– Weitergabe an Dritte.

(5) HYCYS bleibt berechtigt, digitale Inhalte, Funktionen und technische Systeme unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Kunden anzupassen, weiterzuentwickeln oder einzustellen.

(6) Eine jederzeitige störungsfreie technische Verfügbarkeit kann nicht gewährleistet werden.

 

§5 Coachingleistungen

(1) Inhalt, Umfang und Durchführung der Coachingleistungen ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Vertragsmodell sowie den zugehörigen Leistungsbeschreibungen.

(2) Coachingleistungen können insbesondere umfassen:

– Trainingsplanung,

– Coaching Sessions,

– Kommunikationsleistungen,

– digitale Inhalte,

– Mitgliederbereiche,

– sowie ergänzende Coachingressourcen.

(3) Terminbuchungen, Kommunikationswege sowie organisatorische Abläufe richten sich nach dem jeweils vereinbarten Vertragsmodell beziehungsweise den durch HYCYS bereitgestellten Systemen

(4) Ein Coachingmonat beginnt am Kalendertag des Vertragsbeginns und endet mit Ablauf des Tages vor dem entsprechenden Kalendertag des Folgemonats.

(5) HYCYS schuldet keine permanente Erreichbarkeit und keine medizinische Notfallbetreuung.

(6) Sportliche Entwicklungen, Leistungssteigerungen oder Wettkampferfolge werden nicht geschuldet.

 

§6 Vor Ort Dienstleistungen

(1) Für Vor Ort Leistungen wie Leistungsdiagnostik, zugehörige Analysen, Bikefitting oder Aerofitting gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Abschnitts.

(2) Vor Ort Leistungen können insbesondere an Standorten, Leistungszentren oder Partnerstandorten von HYCYS durchgeführt werden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu erscheinen sowie erforderliche Ausrüstung, Unterlagen und gegebenenfalls eigenes Material mitzubringen.

(4) Verspätungen des Kunden können zu einer Verkürzung der Leistung führen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Preisreduzierung entsteht.

(5) HYCYS bleibt berechtigt, Leistungen aus Sicherheitsgründen abzubrechen oder abzulehnen, insbesondere bei:

– gesundheitlichen Risiken,

– unzureichender Mitwirkung,

– technischen Defekten,

– ungeeigneter Ausrüstung.

(6) HYCYS schuldet insbesondere beim Bikefitting keine vollständige Beschwerdefreiheit, Schmerzfreiheit oder bestimmte Leistungssteigerung.

 

§7 Terminvereinbarungen und Stornierungen

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Bei einer Stornierung mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin bleibt HYCYS berechtigt, eine pauschale Ausfall und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

(3) Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht zum Termin, bleibt HYCYS berechtigt, die volle vereinbarte Vergütung zu verlangen.

(4) Die Ausfallgebühr entfällt, sofern:

– eine krankheitsbedingte Verhinderung durch geeigneten Nachweis belegt wird,

– oder der Termin kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HYCYS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§8 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Vertragsmodell.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

 

§9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertragsmodell beziehungsweise der gebuchten Leistung.

(2) Rechnungen sind grundsätzlich sofort fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(3) HYCYS bleibt berechtigt, zur Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister einzusetzen.

(4) Bei Zahlungsverzug bleibt HYCYS berechtigt:

– Leistungen auszusetzen,

– Zugänge zu sperren,

– Terminbuchungen einzuschränken,

– sowie gesetzliche Verzugsansprüche geltend zu machen.

(5) Kosten aufgrund von Rücklastschriften oder fehlgeschlagenen Zahlungsvorgängen können dem Kunden weiterberechnet werden.

(6) HYCYS bleibt berechtigt, für bereits entstandene oder voraussichtlich entstehende Aufwendungen angemessene Vorschüsse zu verlangen.

(7) Erfolgt trotz Fälligkeit keine Zahlung eines angeforderten Vorschusses, bleibt HYCYS berechtigt, Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.

 

§10 Pausierung von Coachingleistungen

(1) Eine Pausierung laufender Coachingleistungen ist ausschließlich möglich bei:

– Krankheit,

– Verletzung,

– Schwangerschaft.

(2) Voraussetzung hierfür sind:

– eine voraussichtliche Dauer von mindestens vier Wochen,

– ein geeigneter Nachweis,

– sowie eine Mitteilung in Textform.

(3) Während der Pausierung ruhen Coachingleistungen, Trainingsplanung, Coaching Sessions sowie Zugänge zu Mitgliederbereichen.

(4) Vertragslaufzeiten und Kündigungsausschlüsse verlängern sich um die Dauer der Pausierung.

(5) Eine rückwirkende Pausierung ist ausgeschlossen.

 

§11 Mitwirkungspflichten und Eigenverantwortung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.

(2) Der Kunde hat sämtliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen und alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen beeinträchtigen könnte.

(3) Die Umsetzung sämtlicher Trainingsinhalte erfolgt eigenverantwortlich.

(4) HYCYS ersetzt keine medizinische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.

(5) Der Kunde bleibt selbst verantwortlich für:

– gesundheitliche Abklärung,

– Trainingsumsetzung,

– Materialzustand,

– Belastungssteuerung,

– Wettkampfteilnahmen.

(6) Bei minderjährigen Kunden ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

 

§12 Haftung

(1) HYCYS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von HYCYS.

(5) Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen, Fahrrädern, Wertgegenständen oder sonstigem Eigentum des Kunden haftet HYCYS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§13 Datenschutz und KI gestützte Verarbeitung

(1) HYCYS verarbeitet personenbezogene sowie leistungsbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Dies kann insbesondere umfassen:

– Trainingsdaten,

– Diagnostikdaten,

– Gesundheitsangaben,

– Kommunikationsdaten,

– Leistungsdaten.

(3) HYCYS bleibt berechtigt, Coaching Sessions zur internen Dokumentation aufzuzeichnen, zu transkribieren oder KI gestützt zusammenzufassen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

(4) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von HYCYS.

 

§14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Widerrufsbelehrung.

(3) Bei ausdrücklichem Wunsch des Kunden kann HYCYS bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen.

 

§15 Schlussbestimmungen

(1) Der Leistungsort ergibt sich aus der jeweiligen Buchung, Terminvereinbarung oder Leistungsbeschreibung.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

(3) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Köln.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.